Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von
Michaela Hofer | Cognitiva
(Stand: Oktober 2025)
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1. Geltungsbereich
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Michaela Hofer | Cognitiva (im Folgenden „MHC“) und dem/der Auftraggeber:in gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese AGB gelten für alle Leistungen im Bereich
• Executive Search (Personalsuche und -auswahl, Headhunting, Vermittlung von Führungskräften und Spezialist:innen) sowie
• Leadership Advisory / Beratungsdienstleistungen (Führungskräfteentwicklung, Nachfolgeplanung, Coaching, Organisations- und Kulturberatung).
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen MHC und dem/der Auftraggeber:in, selbst wenn bei Folgeverträgen oder Zusatzvereinbarungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.4. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber:in sind ungültig, es sei denn, sie werden von MHC ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
2. Vertragsdauer und Kündigung
2.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des jeweiligen Projekts (z. B. Executive-Search-Mandat oder Beratungsauftrag) und der vollständigen Rechnungslegung durch MHC.
2.2. Ungeachtet dessen kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden.
2.3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
• eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt, oder
• eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
• berechtigte Zweifel an der Bonität einer Vertragspartei bestehen, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, und diese trotz Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch vor Leistungserbringung durch MHC eine geeignete Sicherheit stellt, sofern die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
3. Informationspflicht
3.1. Der/die Auftraggeber:in sorgt in umfassender Weise dafür, dass sämtliche von ihm/ihr beeinflussbaren Rahmenbedingungen – insbesondere durch Erfüllung seiner/ihrer Informationspflicht – die effiziente Durchführung des Auftrags und einen zielgerichteten Fortgang des Beratungs- oder Suchprozesses ermöglichen.
3.2. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, MHC über bereits durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren, sofern diese für die Leistungserbringung relevant sein können.
3.3. MHC verpflichtet sich, über den Fortschritt ihrer Arbeit sowie gegebenenfalls über die Tätigkeiten beauftragter Dritter dem/der Auftraggeber:in entsprechend dem Projektfortschritt Bericht zu erstatten.
4. Pflichten von MHC
4.1. MHC verpflichtet sich zur sorgfältigen, vertraulichen und fachlich einwandfreien Erbringung der vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
4.2. Im Rahmen von Executive-Search-Projekten erfolgt die Kandidat:innenansprache diskret und ausschließlich im beruflichen Kontext.
4.3. MHC ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Researcher, Berater:innen, Coaches) heranzuziehen. Diese werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
5. Pflichten des/der Auftraggeber:in
5.1. Der/die Auftraggeber:in stellt MHC alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungsgrundlagen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung.
5.2. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und informiert MHC unverzüglich über Änderungen im Anforderungsprofil oder sonstige relevante Umstände.
5.3. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, sämtliche übermittelten Kandidat:inneninformationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Projekts zu verwenden.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
6.2. Sofern nicht anders vereinbart, gilt beim Executive Search:
• 1/3 des Honorars bei Auftragserteilung,
• 1/3 bei Präsentation geeigneter Kandidat:innen,
• 1/3 bei Abschluss eines Dienstvertrags mit einer der vorgestellten Personen.
Bei Beratungsleistungen (Leadership Advisory) erfolgt die Abrechnung auf Stunden- oder Tagessatzbasis oder als Pauschalhonorar.
6.3. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und nachgewiesener Spesen (z. B. Reise- und Übernachtungskosten).
6.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
7.2. MHC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Datenschutzgesetz (DSG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2021).
7.3. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Kandidat:innen oder sonstigen Dritten, die ihm/ihr im Zuge der Zusammenarbeit übermittelt werden, nur zum vereinbarten Zweck zu verwenden und nach Projektende datenschutzkonform zu löschen.
7.4. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
8. Eigentums- und Nutzungsrechte
8.1. Alle durch MHC erstellten Unterlagen, Berichte, Konzepte, Analysen, Kandidatenprofile und Präsentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MHC.
8.2. Der/die Auftraggeber:in erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen des jeweiligen Projekts. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MHC.
9. Urheberrecht
9.1. Die Urheberrechte an allen von MHC, ihren Mitarbeiter:innen oder beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (z. B. Angebote, Berichte, Analysen, Konzepte, Know-how etc.) verbleiben bei MHC.
9.2. Diese dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die vom Vertrag umfassten Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung von MHC ist untersagt.
9.3. MHC übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unautorisierten Weitergabe, Nutzung oder Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen resultieren. Sollte MHC dadurch ein Schaden entstehen, haftet der/die Auftraggeber:in für den Ersatz des entstandenen Schadens.
9.4. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt MHC zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
10. Haftung
10.1. Die Beratungs- und Executive-Search-Leistungen von MHC beruhen auf fachlichen Erfahrungswerten und auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbar sind. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
10.2. MHC gibt ausschließlich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung über deren Umsetzung liegt allein beim/von der Auftraggeber:in. Eine Haftung für die Umsetzung oder deren Folgen ist ausgeschlossen.
10.3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MHC für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf das Honorar des jeweiligen Projekts beschränkt.
10.4. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast für ein Verschulden von MHC.
10.5. MHC übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder unbefugte Zugriffe Dritter auf Kommunikationssysteme (z. B. E-Mail, Internet), die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
10.6. Wird die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbracht und ergibt sich ein Anspruch gegen diese Dritten, tritt MHC ihre Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall ausschließlich an den Dritten halten.
11. Wettbewerbs- und Vermittlungsregelung
11.1. Während eines laufenden Executive-Search-Auftrags wird MHC keine Mitarbeiter:innen des/der Auftraggeber:in für andere Mandate ansprechen.
11.2. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, von MHC präsentierte Kandidat:innen nicht ohne deren Mitwirkung einzustellen oder an Dritte weiterzuvermitteln, solange der Auftrag besteht oder innerhalb von 12 Monaten nach Projektabschluss.
12. Geheimhaltung / Datenschutz
12.1. MHC verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des/der Auftraggeber:in.
12.2. Diese Pflicht gilt unbefristet über das Vertragsende hinaus.
12.3. MHC darf personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in gewährleistet, dass alle dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden (z. B. Zustimmungserklärungen Betroffener).
12.4. MHC übernimmt keine Haftung für unbefugte Zugriffe Dritter auf elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail, Telefone, Cloud-Systeme), sofern diese nicht durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Beide Vertragsparteien bestätigen, sämtliche Angaben im Vertrag wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, Änderungen umgehend mitzuteilen.
13.2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
13.3. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches materielles Recht Anwendung, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
13.4. Erfüllungsort ist der Sitz von MHC. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von MHC zuständig.
14. Kontakt
Michaela Hofer | Cognitiva
Hildebrandtgasse 4
1070 Wien, Österreich
office@cognitiva.at
+43 664 8843 0800
UID-Nr.: ATU74689009